Ihnen eine Schulung für das Bedienen von Kranen anbieten. Oft wird die Frage gestellt, was ein Kran ist. Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 (ehemals Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D6) sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können. Die Benutzung von Arbeitsmitteln bleibt gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten. So ist das Bedienen von Kranen z.B. in §26, Abschnitt IV „Betrieb“ der DGUV Vorschrift 52 (ehemals Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D6) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) eines Kranes nur Versicherte (Personen) beschäftigen,
„… die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die körperlich und geistig geeignet sind, die im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu dem Unternehmer nachgewiesen haben (auszugsweise).“
Prüfen Sie bitte zu Ihrer eigenen Absicherung, ob in Ihrem Unternehmen diese geforderten Voraussetzungen erfüllt sind und bedenken Sie, dass die Geschäftsführung oder deren Vertretung bei Nichterfüllung zur Verantwortung gezogen wird.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Ausbildung zum Bediener von Kranen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Termine
Nach Vereinbarung
Seminargebühr
265,00 €/Teilnehmer
