Sicherheits-Unterweisungen

Unterweisungen

Jeder Mensch hat das Recht auf seine körperliche Unversehrtheit. Die Umsetzung dieses Grundrechts im betrieblichen Alltag verlangt von jedem Unternehmer und all denjenigen, die Unternehmerpflichten übernommen haben, u.a. die Durchführung von Unterweisungen am Arbeitsplatz, um damit zur optimalen Gewährleistung von Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit beizutragen. Damit kommt der Unternehmer seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen anvertrauten Mitarbeitern nach.

Technische und organisatorische Maßnahmen sind jedoch wenig wirksam wenn es nicht gelingt, Vorgesetzte und Mitarbeiter im Unternehmen zu sicherheitsgerechtem und gesundheitsbewusstem Verhalten zu motivieren.

Sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst kann sich jedoch nur ein über die Gefährdungen an seinem Arbeitsplatz und seinen Arbeitsbedingungen informierter bzw. unterwiesener Mitarbeiter verhalten. Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind wirksame Unterweisungen.

Hierbei schreiben das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoff-, BioStoff- und die Betriebssicherheitsverordnung sowie die DGUV Vorschrift 1 vor, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

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