Wir können Ihnen eine Schulung für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen anbieten. Die Benutzung von Arbeitsmittel bleibt gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten.
So ist das Führen von Hubarbeitsbühnen z.B. in Kapitel 2.10 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ der DGUV Regel 100-500 geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen, die:
„… das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen unterwiesen sind, ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und hierzu den Auftrag schriftlich erteilt bekommen haben.”
Prüfen Sie bitte zu Ihrer eigenen Absicherung, ob in Ihrem Unternehmen diese geforderten Voraussetzungen erfüllt sind und bedenken Sie, dass die Geschäftsführung oder deren Vertretung bei Nichterfüllung zur Verantwortung gezogen wird.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Ausbildung zum Bediener von Kranen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Termine
Nach Vereinbarung
Seminargebühr
195,00 €/Teilnehmer