Flurförderzeuge

Wir können Ihnen eine Schulung zum Gabelstaplerfahrer anbieten. Die DGUV Vorschrift 68 (ehemals Berufsgenossenschaftliche Vorschrift D27) besagt:

„Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und für diese Tätigkeit geeignet sind, in der Führung ausgebildet sind, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeit im Fahren nachgewiesen haben und von ihm schriftlich mit der Führung beauftragt worden sind.”

Prüfen Sie bitte zu Ihrer eigenen Absicherung, ob in Ihrem Unternehmen diese geforderten Voraussetzungen erfüllt sind und bedenken Sie, dass die Geschäftsführung oder deren Vertretung bei Nichterfüllung zur Verantwortung gezogen wird.

Termine 2023

Samstag, 11.03.2023
Samstag, 16.09.2023

Seminargebühr

195,00 €/Teilnehmer

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