Ersthelfer
Schulung für Erste Hilfe Anwendungen
Ersthelfer
Unternehmer sind gemäß DGUV Vorschrift 1, § 26 verpflichtet dafür zu sorgen, dass genügend Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Schulungsinhalt:
- Erste-Hilfe-Maßnahmen, z.B. Wiederbelebung, Behandlung von Wunden, Schock-Management und Stabilisierung von Verletzten
- Gefahrensituationen einschätzen
- Alarmierung und Zusammenarbeit mit Rettungskräften
- Umfangreicher praktischer Übungsteil
Vorteile:
- Anerkennung durch die Berufsgenossenschaften
- Prävention und Aufklärung
- Kostenreduktion
Die Schulung von betrieblichen Ersthelfern hat eine entscheidende Bedeutung, da Ersthelfer im Notfall lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen und Verletzten oder Erkrankten effektiv helfen können.
Durch die Schulung zum betrieblichen Ersthelfer erhalten die Teilnehmer Kenntnisse über Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie z.B. Wiederbelebung, Behandlung von Wunden, Schock-Management und die Stabilisierung von Verletzten. Sie lernen auch, potenzielle Gefahrensituationen einzuschätzen, richtig zu alarmieren und effektiv mit anderen Rettungskräften zusammen zu arbeiten.
Unsere Lehrgänge sind von den Berufsgenossenschaften anerkannt.
Besonderen Wert legen wir auf einen umfangreichen Übungsteil, so dass die Teilnehmer praktische Erfahrungen sammeln können. Die Materialien stellen wir in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Im Rahmen der Ausbildung werden selbstverständlich die speziellen beruflichen Belange Ihres Unternehmens berücksichtigt.
Termine 2026
Grundkurs
24.03.2026
19.05.2026
22.09.2026
10.11.2026
Auffrischungskurs
26.03.2026
21.05.2026
24.09.2026
17.11.2026
Seminargebühr
45,00 €/Teilnehmer
(Ihr Beitrag zur Deckung unseres Aufwandes unter Berücksichtigung des Zuschusses der Berufsgenossenschaft)
Melden Sie sich hier für die Schulung an
Bitte klären Sie vor der Anmeldung mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab, ob und für wie viele Mitarbeiter der Zuschuss für eine Aus- bzw. Fortbildung übernommen wird.
Sollte die Berufsgenossenschaft keinen Zuschuss für einen bereits erfolgten Kurs gewähren, müssen wir Ihnen einen Betrag in Höhe von 65,00 €, unsere o.g. Selbstkostenpauschale und eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € für unseren erhöhten Arbeitsaufwand berechnen.
Mit der Anmeldung des Mitarbeiters akzeptieren Sie die mögliche Kostenübernahme, falls die Berufsgenossenschaft den Zuschuss nicht übernimmt.
Eine Stornierung muss in Schriftform erfolgen. Bei einer Stornierung:
- ab 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 70% der Lehrgangskosten berechnet, (45,00 € Kursgebühr, 65,00 € Zuschuss der Berufsgenossenschaft, 15,00 € Bearbeitungspauschale)
- ab 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 100 % der Lehrgangskosten fällig. (45,00 € Kursgebühr, 65,00 € Zuschuss der Berufsgenossenschaft, 15,00 € Bearbeitungspauschale)
